Eine Dichtheitsprüfung dient der Feststellung der Dichtheit von Abwasserleitungen. Das Leitungssystem muss dicht sein, um eine Verunreinigung von Erdreich und Grundwasser durch austretendes Schmutzwasser zu verhindern und unsere Umwelt zu schützen. Durch das Eindringen von sauberem Wasser in schadhafte Rohrsysteme werden außerdem unnötige Kosten bei der Reinigung des Abwassers erzeugt, die der Steuerzahler am Ende tragen muss.
Gesetzeslage
Jeder Eigentümer privater Grundstücke ist nach § 59/60/61a des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit der DIN 1986-30 verpflichtet, alle privaten Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte der häuslichen Abwasseranlagen auf Zustand und Dichtheit zu prüfen.
Achtung: In Wasserschutzgebieten gelten wesentlich kürzere Fristen! Diese Fristen können durch Städte und Gemeinden in Zusammenhang mit einem kommunalen Abwasserbeseitigungskonzept, einem Kanalsanierungskonzept oder einem kommunalen Fremdwasserkonzept verändert werden. In jedem Fall ist bei einer Friständerung der Erlass einer kommunalen Satzung notwendig. Die Gemeinden sind ausdrücklich zu Information und Beratung der Grundstückseigentümer verpflichtet!
Im Falle eines Neubaus müssen nach der DIN EN 1610 in Verbindung mit der ATV A 139 für sämtliche Leitungen Bestandspläne erstellt werden und die Dichtheit ist zu bescheinigen.